Die hier angebotenen Arbeiten können per e - mail oder telefonisch unter + 49 (0) 171. 6130630 bestellt werden. Ausserdem können Fotokopien und Infomaterial angefordert werden.

Bei Kauf müssen die Arbeiten im voraus per Überweisung bezahlt werden und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Galerie objektiv.

Gerichtsstand für hoffentlich nicht eintretende Streitigkeiten ist Köln.

Es gelten die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zehnpfennig & Weber GbR.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


objektiv. konzeption + realisation von medienprojekten zehnpfennig&weber gbr


I. ALLGEMEINES
Die gesamten Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Nebenabreden, Änderungen und Er-gänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Durch die Erteilung des Auftrages werden diese Bedingungen angenommen. Erfolgt eine von diesen AGB abweichende Bestätigung, so gelten auch dann nur die AGB der Zehnpfennig&Weber GbR, selbst wenn diese der abweichenden Bestätigung nicht wider-spricht. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von der Zehnpfennig&Weber GbR ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Auftraggeber mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er unverzüglich in einem gesonderten Schreiben hierauf hinzuweisen. In diesem Fall hat die Zehnpfennig&Weber GbR das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller hieraus irgendwelche Ansprüche geltend machen kann. Die AGB der Zehnpfennig&Weber GbR gelten auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird sofern sie dem Auftraggeber bei einem von der Zehnpfennig&Weber GbR bestätigten Auftrag zugegangen sind.
I I. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
1. Als Urheber ist der Künstler alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber.
2. Dem Auftraggeber werden die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck übertragen. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkter Nutzungsrechte bedarf der besonderen Vereinbarung.
3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Künstlers zulässig.
4. Der Auftragnehmer hat Anspruch, bei Verwendung seines Werkes als Urheber benannt zu werden.
5. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf der Zustimmung des Künstlers, soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht.
I I I. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, GEFAHRTRAGUNG
1. Mängelrügen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie müssen innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes beim Künstler eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf alle Mängel als vertragsgemäß und frei von Mängeln geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten, gerechnet ab dem Datum der Abnahme.
2. Die Durchführung des Auftrages erfolgt unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt. Eine über Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Erfüllungsgehilfen wird nur gehaftet, soweit diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Ersatz lediglich mittelbarer Schäden, sogenannter Mängelfolgeschäden, ist ausgeschlossen.
3. Kunstwerke sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendungen trägt der jeweilige Absender.
IV. ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN
1. Die Rechnungsbeträge der Zehnpfennig&Weber GbR verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Rechnungen sind zahlbar sofort, netto, ohne Abzug. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so ist diese mit einem Zinssatz von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, ohne dass es seitens der Zehnpfennig&Weber GbR im Einzelnachweis eines entsprechenden Verzugsschadens bedürfte.
3. Die Zehnpfennig&Weber GbR ist berechtigt, nach Auftragserteilung ein Drittel der Gesamtrechnungssumme in Rechnung zu stellen. Ein weiteres Drittel kann bei Produktionsbeginn in Rechnung gestellt werden, das letzte Drittel ist nach Fertigstellung der Produktion fällig.
V. ERGÄNZENDE SONDERBESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der sonstigen Klauseln. Dies gilt auch für die Teilunwirksamkeit einzelner Klauseln.
V I. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
1. Erfüllungsart und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparter Köln.